Landesförderprogramm 

„Kommunale Leerstandsaktivierung“

Über das Landesförderprogramm „Kommunale Leerstandsaktivierung“ besteht die Möglichkeit eine Wiedervermietungsprämie zu erhalten. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer steht und nun wieder vermietet wird.

 

Bei Interesse können Sie sich gerne unter Wiedervermietungsprämie – Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wohnraumoffensive-bw.de informieren.

 

Interessierte erhalten unter finanzen@sachsenheim.de sowie unter der Telefonnummer 07147/28-121 weitere Auskünfte.