Wald - Natur und Naherholung

Weißt du nicht, das die Wälder das Leben eines Landes sind?

Wandern - KST 2019
© Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V./Ulrike Klumpp

Ihr Waldbesuch

Ihr Waldbesuch
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den Wald, auf seine Tiere und Pflanzen und auf andere Erholungssuchende und beachten Sie folgendes:

 

Grillplätze im Wald

Bitte grillen Sie im Wald nur an den dafür vorgesehenen Grillstellen und beachten Sie die Hinweise auf Grillverbote aufgrund von anhaltender Trockenheit in den Sommermonaten.

Hiweise finden sie hier und direkt an den Grillstellen for Ort.

 

Auf und abseits von Wegen
Wer im Wald spazieren oder joggen geht, darf sich frei bewegen - auch abseits der Wege. Nur in Naturschutzgebieten und Bannwäldern ist es anders: Hier müssen Sie zum Schutz von Tieren und Pflanzen auf den Wegen bleiben. Bereiche, die wegen Holzhauerei gesperrt sind, dürfen nicht betreten werden. Auch in  Forstkulturen ist Betreten verboten: Hier wachsen junge Bäume, die besonderen Schutz brauchen.

 

Fahrräder
Radfahren ist im Wald auf allen geeigneten Wegen ab einer Breite von zwei Metern erlaubt.

 

Pferde
Reiten ist in Sachsenheims Wäldern nur auf Waldwegen erlaubt. Das gilt auch für das Führen eines Pferdes.

 

Hunde
Hunde sollten an der Leine geführt werden, wenn es zu Begegnungen mit anderen Waldbesuchern, Joggern, Radfahrern, Reitern oder anderen Hunden kommen kann. Ansonsten können Hunde im Wald frei laufen, sofern sie zuverlässig auf Kommandos reagieren. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Hund im Bereich der Erholungseinrichtungen an die Leine nehmen, also zum Beispiel auf Spielplätzen, in der Nähe von Tiergehegen und Grillhütten. In Naturschutzgebieten müssen Hunde grundsätzlich an der Leine gehen, damit die hier lebenden Tiere nicht gestört werden. Und Sie sollten immer ein Tütchen dabei haben, denn auch im Wald müssen Sie die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Freundes mitnehmen und in der nächsten Restmülltonne entsorgen. Das Argument „Das verrottet doch“ gilt leider nicht.

 

Feuer und Rauchen
In den Wäldern Sachsenheims herrscht eine hohe Waldbrandgefahr. Feuer darf deshalb nur an den dafür eingerichteten Grillplätzen gemacht werden. Vom 1. März bis zum 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden.

 

Baumfällungen
Die Sachsenheimer Wäldern werden auf nachhaltige Weise forstwirtschaftlich genutzt. Das heißt, es werden Bäume gefällt, um Holz zu gewinnen. Selbstverständlich achtet die Forstverwaltung darauf, pro Jahr nur so viele Bäume zu entnehmen, dass der Wald auf Dauer erhalten bleibt. Wenn Bäume gefällt werden, sperren die Arbeiterinnen und Arbeiter die betreffenden Waldwege ab. Wer im Wald spazieren geht, muss sich an diese Absperrungen halten.

 

Vorsicht bei Unwettern
Im Wald gilt grundsätzlich: Betreten auf eigene Gefahr. Auf jeden Fall meiden sollte man den Wald, wenn es stürmt. Auch in den ersten Tagen nach einem Sturm, wenn die Aufräumarbeiten noch im Gange sind, können angebrochene Baumstämme eine Gefahr darstellen. Betreten Sie den Wald zu Ihrer eigenen Sicherheit erst wieder, wenn die Aufräumarbeiten abgeschlossen sind.

Revierförster:

Kontakt für Groß- und Kleinsachsenheim

 

Burkhard Böer


Telefon: 07143 21039
Telefax: 07143 964045

E-Mail: Burkhard.Boeer@landkreis-ludwigsburg.de

Kontakt fürs Kirbachtal

 

Theo Wöhr

 

Telefon: 07135 930134

Telefax: 07135 930135

Mobil: 0171 5538327
E-Mail: Theo.Woehr@landkreis-ludwigsburg.de

Waldspielplätze

Waldspielplätze

Die Karten der Waldspielplätze werden demnächst hier eingestellt.

Kontakt

Heiko Salzer
Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3
2. OG, Zimmer 2.06

Telefon: 07147 28 137

Fax: 07147 28 133

E-Mail: h.salzer@sachsenheim.de