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Kommunalwahlen & Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die

folgende Kommunalwahlen statt:

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl

WANN WIRD GEWÄHLT?

 

Die Wahl findet in ganz Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 statt.

 

 

WAS WIRD GEWÄHLT?

  • die Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahl)
  • die Mitglieder Gemeinderäte 
  • die Mitglieder der Ortschaftsräte
  • die Mitglieder der Kreistage
  • die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart

 

 

WER DARF WÄHLEN?

 

Bei der Europawahl

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und Unionsbürger/innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht nach § 6 a Abs. 1 EuWG ausgeschlossen sind.

 

Bei der Wahl zum Gemeinderat Sachsenheim

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Stadt Sachsenheim haben.

 

Bei der Wahl zu den Ortschaftsräten Hohenhaslach, Ochsenbach, Spielberg, Häfnerhaslach und Kleinsachsenheim

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Stadt Sachsenheim haben und im jeweiligen Stadtteil wohnen.

 

Bei der Wahl zum Kreistag Ludwigsburg

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis Ludwigsburg wohnen.

 

Bei der Wahl zur Regionalversammlung Stuttgart

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger im Sinne des Art.116 Grundgesetz, deren Mindestwohndauer von drei Monaten vor der Wahl im Verbandsgebiet Stuttgart liegt. Das Wahlrecht gilt im Unterschied zur Gemeinderatswahl nicht für Unionsbürger.

 

 

WO WIRD GEWÄHLT?

 

Gewählt wird in den von der Stadt Sachsenheim ausgewiesenen Wahllokalen. Diese sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr durchgängig geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des jeweiligen Wahllokals angegeben. Diese geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Briefwahlunterlagen können per Antrag bei der Stadtverwaltung angefordert werden.

Bitte denken Sie daran, Ihren Stimmzettel und Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu bringen.

 

 

WIE KANN GEWÄHLT WERDEN?

 

Wahlberechtigte mit deutscher Staatangehörigkeit:

  • Wahlberechtigte Deutsche, die mit Hauptwohnsitz am 28.04.2024 in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
  • Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten bzw. zu der die besondere Verbundenheit besteht. Alternativ können sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Wahl teilnehmen – allerdings kann vom Stimmrecht nur einmal Gebrauch gemacht werden.
  • Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union werden ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten bzw. zu der die besondere Verbundenheit besteht.
  • Antragsvordrucke  sowie weitere Informationen sind beim Bürgerservice der Stadt Sachsenheim erhältlich oder Online auf der Seite "Bundeswahlleiterin Europawahl 2024" https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
    entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können wählen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag.
  • Wer bereits aufgrund eines Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder bei einer der folgenden Europawahlen in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurde, braucht keinen erneuten Antrag zu stellen.
  • Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss immer ein neuer Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt werden.
  • Antragsvordrucke sowie weitere Informationen sind beim Bürgerservice der Stadt Sachsenheim erhältlich oder Online auf der Seite "Bundeswahlleiterin Europawahl 2024" https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

 

Bitte beachten Sie:

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadt Sachsenheim handschriftlich unterschrieben im Original (kein Fax, keine E-Mail!) vorliegen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Informationen für Parteien und Wählervereinigungen

Einreichen von Wahlvorschlägen

 

Für die Kommunalwahlen 2024 steht eine digitale Parteienkomponente zur Verfügung, worüber Formulare bezogen werden können und eine digitale Übermittlung der Wahlvorschläge möglich ist. Bitte wenden Sie sich an die Wahlorganisation um einen Zugang zur Parteienkomponente zur erhalten. 

Informationen zum Wahltag

Bis spätestens 19. Mai 2024 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen. Darauf ist vermerkt, für welche Wahlen Sie am 09. Juni 2024 wahlberechtigt sind, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimmen abgeben und wie Sie ggf. Briefwahl beantragen können.

 

Wir möchten Sie insbesondere über die Besonderheiten der Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen informieren:

 

Versand der Stimmzettel:

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen, senden wir Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltag zu. So können Sie sich zu Hause in aller Ruhe damit beschäftigen und die Stimmzettel am Wahltag ausgefüllt mit ins Wahllokal bringen. Bitte vergessen Sie dabei aber nicht, auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir allen Wahlberechtigten die Stimmzettel zusenden müssen, auch wenn Sie bereits Briefwahl beantragt haben.

 

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal.

Hinweise zum Wahlablauf

Informationen zur Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in ein Wahllokal gehen können, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu ist ein Wahlschein erforderlich. Wahlscheine können voraussichtlich ab Anfang Mai ausgestellt werden.

 

Wahlscheine können beantragt werden:

 

  • Online (nicht mehr möglich)

  • Persönlich
    Ihren Antrag nehmen die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3 bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr gerne persönlich entgegen. Dort haben Sie die Möglichkeit gleich zu wählen.

  • Schriftlich
    a) Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    b) formlos (mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift)
    - per E-Mail an buergerservice@sachsenheim.de
    - per Fax an 07147 / 28-149

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nur noch persönlich abgeholt werden können, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewähleistet ist.

Weitere Hinweise zur Briefwahl

  • Wer einen Wahlschein beantragt hat, bekommt die Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder an die gewünschte Adresse zugesendet.
  • Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit der Ausgabe bzw. dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
  • Briefwahlunterlagen ins Ausland verschicken wir grundsätzlich mit Luftpost.
  • Sie allein tragen die Verantwortung, dass der Wahlbrief rechtzeitig, d.h. spätestens am Wahlsonntag den Briefwahlausschüssen bei der Stadtverwaltung Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, vorliegt.
  • Sie können Ihren Wahlbrief unentgeltlich mit der Deutschen Post AG zurückschicken oder ihn in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Sachsenheim einwerfen. Der Briefkasten im Äußeren Schloßhof 3 wird noch am Wahltag bis 18:00 Uhr geleert. Ansonsten beachten Sie bitte die Hinweise zur Leerung.
  • Wahlbriefe aus dem Ausland sind zu frankieren. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
  • In Fällen nachgewiesener plötzlicher Krankheit können Wahlscheine auch am Wahlsonntag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Rathaus, Äußerer Schloßhof 3, ausgestellt werden.
  • Telefonische Anträge sind gesetzlich ausgeschlossen.
  • Wer Briefwahl für einen anderen beantragt, muss die Berechtigung hierfür durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Gemeindewahlausschuss

Der Gemeindewahlausschuss achtet als Kontroll- und Aufsichtsorgan darauf, dass die Kommunalwahlen korrekt ablaufen. Alle Sitzungen sind öffentlich.

 

Termine des Gemeindwahlauschusses:

  • 09. April 2024, 18:30 Uhr (Kulturhaus, großer Sitzungssaal)
    Zulassung Wahlvorschläge
  • 10. Juni 2024, 10:00 Uhr (Wasserschloss, Sitzungssaal)
    Feststellung Wahlergebnis Regionalversammlung
  • 11. Juni 2024, 18:30 Uhr (Kulturhaus, großer Sitzungssaal)
    Feststellung Wahlergebnis Gemeinderat/Ortschaftsräte

Barrierefreies Wählen

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.

 

Hilfe für Blinde und Personen mit Sehbehinderung

Bei der Europawahl können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Barriefefreie Wahlräume

Für jeden Wahlbezirk wird ein zentral gelegener Wahlraum eingerichtet. Dabei wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit geachtet. Bei der Barrierefreiheit geht es primär um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Rollatorbenutzer. Auf der Wahlbenachrichtigung wird hier der Begriff „rollstuhlgerecht“ verwendet.

 

Sachsenheim ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

 

Die meisten Wahllokale sind für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler zugänglich. Lediglich die Wahllokale in den Wahlbezirken

  • 05041 Verwaltungsstelle Spielberg
  • 06050 Verwaltungsstelle Häfnerhaslach

haben keinen Zugang für Gehbehinderte. Ist Ihr Wahllokal dabei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl wählen.

Wahlorganisation

Leitung Kommunalrecht und Zentrale Dienste
 

Santina Unterweger

Telefon: 07147 28-103

E-Mail: s.unterweger@sachsenheim.de

Wahlberechtigung und Briefwahl

Team Bürgerservice

 

Nora Dierolf

Telefon: 07147 28-113

E-Mail: n.dierolf@sachsenheim.de

 

Ute Fiechtner
Telefon: 07147 28-116

E-Mail: u.fiechtner@sachsenheim.de

Sie möchten Wahlwerbung erhalten? 

Dann beachten Sie bitte folgende Empfehlung: Wer auf seinem Briefkasten den Hinweis angebracht hat: "Keine Werbung", erhält auch keine Wahlwerbung. Versehen Sie Ihren Briefkasten mit dem zusätzlichen Hinweis „Wahlwerbung erlaubt“.

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