Bundestagswahl: Sonntag, 23. Feburar 2025
Allgemeines
- Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Sie können in dem Wahllokal wählen, in dessen Wahlverzeichnis Sie eingetragen sind.
- Dieses Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.
- Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
- Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel.
- Der Wahlbezirke 010-12 (Kulturhaus) und der Briefwahlbezirk 900-5 wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg für die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt.
- Die meisten unserer Wahllokale sind barrierefrei i.S.v. rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
- Sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen
- Wenn Sie am Wahltag krank sind, können Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Äußerer Schloßhof 3, Briefwahlunterlagen abzuholen. Wir benötigen dazu Ihren Antrag und eine schriftliche Vollmacht, an wen wir die Unterlagen aushändigen dürfen.
- Wahlbriefe können Sie bis Sonntag, 23.02.2025, 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, einwerfen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt in Sachsenheim ist, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (letzter Geburtstermin: 23.02.2007)
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwophnung) innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in Sachsenheim leben, erhalten bis Sonntag, 02.02.2025, eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wenden Sie sich an den Bürgerservice,
Äußerer Schloßhof 3,
Telefon: 07147 28-118
E-Mail: buergerservice@sachsenheim.de
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie:
- Persönlich wählen:
Sie wählen am Wahltag, Sonntag, 23.02.2025 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr angegebenen Wahllokal. - Briefwahl beantragen:
Diese können Sie Online oder im Bürgerservice (siehe Informationen zur Briefwahl) mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen.
Informationen zur Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit über Briefwahl bei der Bundestagswahl zu wählen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein.
Wahlscheine können beantragt werden:
- Internet
Sie benötigen Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. - durch Einlesen des QR-Codes
auf der Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigung
- schriftlich
a) Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung
b) formlos (mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift)
- per E-Mail an buergerservice@sachsenheim.de
- per Fax an 07147/28-149 - persönlich
Ihren Antrag nehmen die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice (Äußerer Schloßhof 3) bis Freitag, 21.02.2025 gerne auch persönlich entgegen. Dort haben Sie die Möglichkeit gleich zu wählen. An diesem Freitag sind wir zusätzlich nachmittags von 14.00 bis 15.00 Uhr für Sie da.
Telefonische Wahlscheinanträge sind gesetzlich ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Briefwahlversand erst beginnen kann, wenn die Stimmzettel zur Verfügung gestellt wurden. Das ist frühestens Anfang Februar der Fall. Sollten Sie während der Wahl im Urlaub sein und Sorge haben, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich gerne an den Bürgerservice.
Barrierefrei und "einfach" Wählen
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.
Hilfe für Blinde und Personen mit Sehbehinderung
Bei der Europawahl können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.
Barriefefreie Wahlräume
Für jeden Wahlbezirk wird ein zentral gelegener Wahlraum eingerichtet. Dabei wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit geachtet. Bei der Barrierefreiheit geht es primär um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Rollatorbenutzer. Auf der Wahlbenachrichtigung wird hier der Begriff „rollstuhlgerecht“ verwendet.
Sachsenheim ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Die meisten Wahllokale sind für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler zugänglich.
Lediglich die Wahllokale in den Wahlbezirken
05041 Verwaltungsstelle Spielberg
06050 Verwaltungsstelle Häfnerhaslach
haben keinen Zugang für Gehbehinderte. Ist Ihr Wahllokal dabei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl wählen.
Repräsentative Wahlstatistik
Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden in der Stadt Sachsenheim, Wahlkreis 266 Neckar-Zaber, folgende Stichprobenwahlbezirke ausgewählt:
Urnenwahlbezirk 010-12 (Kulturhaus)
Briefwahlbezirk 900-05
Zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik werden in den ausgewählten Stichprobenwahlbezirken die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben.
Hierzu werden im Anschluss an die Wahlhandlung die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet.
Wahlleitung
Kontakt
Santina Unterweger
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
1. OG, Zimmer 1.07
Telefon: 07147 28103
Fax: 07147 28182
E-Mail: s.unterweger@sachsenheim.de
Wahlberechtigung & Briefwahl
Kontakt
Ute Fiechtner
Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3
EG, Bürgerservice
Telefon: 07147 28 116
Fax: 07147 28 149
E-Mail: u.fiechtner@sachsenheim.de