Bundestagswahl: Sonntag, 23. Februar 2025

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Allgemeines

  • Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  • Sie können in dem Wahllokal wählen, in dessen Wahlverzeichnis Sie eingetragen sind.
  • Dieses Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.
  • Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
  • Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel.
  • Der Wahlbezirke 010-12 (Kulturhaus) und der Briefwahlbezirk 900-5 wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg für die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt.
  • Die meisten unserer Wahllokale sind barrierefrei i.S.v. rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen
  • Wenn Sie am Wahltag krank sind, können Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Äußerer Schloßhof 3, Briefwahlunterlagen abzuholen. Wir benötigen dazu Ihren Antrag und eine schriftliche Vollmacht, an wen wir die Unterlagen aushändigen dürfen.
  • Wahlbriefe können Sie bis Sonntag, 23.02.2025, 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, einwerfen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier folgen die öffentlichen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl.

Informationen zur Briefwahl

Sie haben die Möglichkeit über Briefwahl bei der Bundestagswahl zu wählen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein.

 

Wahlscheine können beantragt werden:

  • Internet
    Sie benötigen Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. 

  • durch Einlesen des QR-Codes
    auf der Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigung
  • schriftlich
    a) Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung
    b) formlos (mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift)
      - per E-Mail an buergerservice@sachsenheim.de
      - per Fax an 07147/28-149  

  • persönlich
    Ihren Antrag nehmen die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice (Äußerer Schloßhof 3) bis Freitag, 21.02.2025 gerne auch persönlich entgegen. Dort haben Sie die Möglichkeit gleich zu wählen. An diesem Freitag sind wir zusätzlich nachmittags von 14.00 bis 15.00 Uhr für Sie da.

Telefonische Wahlscheinanträge sind gesetzlich ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der Briefwahlversand erst beginnen kann, wenn die Stimmzettel zur Verfügung gestellt wurden. Das ist frühestens Anfang Februar der Fall. Sollten Sie während der Wahl im Urlaub sein und Sorge haben, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich gerne an den Bürgerservice.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt in Sachsenheim ist, wer am Wahltag

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (letzter Geburtstermin: 23.02.2007)
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwophnung) innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten, die in Sachsenheim leben, erhalten bis Sonntag, 02.02.2025, eine Wahlbenachrichtigung per Post.

 

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wenden Sie sich an den Bürgerservice,

Äußerer Schloßhof 3,

Telefon: 07147 28-118

E-Mail: buergerservice@sachsenheim.de

 

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie:

  • Persönlich wählen:
    Sie wählen am Wahltag, Sonntag, 23.02.2025 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr angegebenen Wahllokal.

  • Briefwahl beantragen:
    Diese können Sie Online oder im Bürgerservice (siehe Informationen zur Briefwahl) mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. 

Informationen für Auslandsdeutsche

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

 

Fall 1:

 

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
     

Hier geht es zum Antrag. 

 

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie bis zum 02.02.2025 postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Stadt Sachsenheim senden. 

 

Fall 2:

 

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
     

Hier geht es zum Antrag.

 

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschrieben Antrag könen Sie bis zum 02.02.2025 im Original per Post an die Stadt Sachsenheim  senden. Die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Fax genügt nicht. 

Barrierefrei und "einfach" Wählen

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.

 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und
Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-
schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz-
chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer
Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kos-
tenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern
abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außer-
dem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-
gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt
ist.

 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses
Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der
Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und
Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

 

Barriefefreie Wahlräume

 

Für jeden Wahlbezirk wird ein zentral gelegener Wahlraum eingerichtet. Dabei wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit geachtet. Bei der Barrierefreiheit geht es primär um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Rollatorbenutzer. Auf der Wahlbenachrichtigung wird hier der Begriff „rollstuhlgerecht“ verwendet.

 

Sachsenheim ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

 

Die meisten Wahllokale sind für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler zugänglich.

 

Lediglich die Wahllokale in den Wahlbezirken

 

05041 Verwaltungsstelle Spielberg
06050 Verwaltungsstelle Häfnerhaslach


haben keinen Zugang für Gehbehinderte. Ist Ihr Wahllokal dabei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl wählen.

Repräsentative Wahlstatistik

Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden in der Stadt Sachsenheim, Wahlkreis 266 Neckar-Zaber, folgende Stichprobenwahlbezirke ausgewählt:

 

Urnenwahlbezirk 010-12 (Kulturhaus)

Briefwahlbezirk 900-05

 

Zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik werden in den ausgewählten Stichprobenwahlbezirken die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben.

Hierzu werden im Anschluss an die Wahlhandlung die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet.

Wahlleitung

Kontakt

Santina Unterweger
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
1. OG, Zimmer 1.07

Telefon: 07147 28103

Fax: 07147 28182

E-Mail: s.unterweger@sachsenheim.de

Wahlberechtigung & Briefwahl

Kontakt

Ute Fiechtner
Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3
EG, Bürgerservice

Telefon: 07147 28 116

Fax: 07147 28 149

E-Mail: u.fiechtner@sachsenheim.de