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Wasserzähler wechseln:

Jährlicher Wasserzählerwechsel mit abgelaufener Eichfrist von  März bis Oktober

In diesem Jahr beginnt der Wasserzählerwechsel Mitte/Ende April 2025

Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden.

 

Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von den Mitarbeitern der Stadtwerke Sachsenheim ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen

 

Sollten Sie nicht anzutreffen sein, werden Sie per Handzettel im Briefkasten um eine neue Terminabsprache gebeten. 

 

Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.

Kontakt

Michael Zon
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
2. OG, Zimmer 2.10

Telefon: +49714728236

Fax: +49714728423

E-Mail: m.zon@sachsenheim.de

Wasserzählerstand melden:

Ende 2025 findet die nächste jährliche Kundenselbstablesung statt 

Aus Gründen der Klimaneutralität werden ab  November 2025 alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse  per E-Mail angeschrieben.

 

Über den Link in dieser E-Mail melden Sie Ihren Wasserzählerstand bis Ende Dezember.

Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten in der zweiten Dezemberwoche 2025 ein Anschreiben mit einer Ablesekarte.

 

Hier bitte den Wasserzählerstand eintragen und per Post zurücksenden.

Bitte beachten Sie, dass nicht gemeldete Zählerstande geschätzt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!

Gerne können Sie uns auch ohne Vorliegen der Ablesekarte Ihren Zählerstand telefonisch oder per Mail mitteilen.

Kontakt

 

Bei Fragen rund um die Ablesung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail finanzen@sachsenheim.de oder unter Telefon 07147 28-135 oder 07147 28-125 gerne zur Verfügung.