Wasserzählerstand melden:
Jährliche Kundenselbstablesung vom 23. November bis 20. Dezember 2024
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Aus Gründen der Klimaneutralität werden ab dem 23. November 2024 alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse per E-Mail angeschrieben.
Über den Link in dieser E-Mail melden Sie Ihren Wasserzählerstand bis 20. Dezember.
Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten in der zweiten Dezemberwoche ein Anschreiben mit einer Ablesekarte.
Hier bitte den Wasserzählerstand eintragen und per Post bis 20. Dezember zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass nicht gemeldete Zählerstande geschätzt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!
Gerne können Sie uns auch ohne Vorliegen der Ablesekarte Ihren Zählerstand telefonisch oder per Mail mitteilen.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Ablesung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail finanzen@sachsenheim.de oder unter Telefon 07147 28-135 oder 07147 28-125 gerne zur Verfügung.
Wasserzähler wechseln:
Jährlicher Wasserzählerwechsel mit abgelaufener Eichfrist von März bis Oktober
Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden.
Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von den Mitarbeitern der Stadtwerke Sachsenheim ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen
Sollten Sie nicht anzutreffen sein, werden Sie per Handzettel im Briefkasten um eine neue Terminabsprache gebeten.
Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.