Wasserzähler wechseln:
Jährlicher Wasserzählerwechsel mit abgelaufener Eichfrist von März bis Oktober
In diesem Jahr beginnt der Wasserzählerwechsel Mitte/Ende April 2025
Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden.
Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von den Mitarbeitern der Stadtwerke Sachsenheim ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen
Sollten Sie nicht anzutreffen sein, werden Sie per Handzettel im Briefkasten um eine neue Terminabsprache gebeten.
Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.
Kontakt
Michael Zon
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
2. OG, Zimmer 2.10
Telefon: +49714728236
Fax: +49714728423
E-Mail: m.zon@sachsenheim.de
Wasserzählerstand melden:
Ende 2025 findet die nächste jährliche Kundenselbstablesung statt

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Aus Gründen der Klimaneutralität werden ab November 2025 alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse per E-Mail angeschrieben.
Über den Link in dieser E-Mail melden Sie Ihren Wasserzählerstand bis Ende Dezember.

Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten in der zweiten Dezemberwoche 2025 ein Anschreiben mit einer Ablesekarte.
Hier bitte den Wasserzählerstand eintragen und per Post zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass nicht gemeldete Zählerstande geschätzt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!
Gerne können Sie uns auch ohne Vorliegen der Ablesekarte Ihren Zählerstand telefonisch oder per Mail mitteilen.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Ablesung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail finanzen@sachsenheim.de oder unter Telefon 07147 28-135 oder 07147 28-125 gerne zur Verfügung.