Aktuelle Informationen
Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober - Vorabinformation (Stand: 24.8.2022)
Corona-Verordnung, Allgemeinverfügungen und Regelungen

Corona Verordnung
Auf der Website Baden-Württemberg finden Sie den Link zu:
- aktuelle Corona-Verordnung
- tagesaktuelle Corona-Lage
- FAQ rund um die derzeit gültige Corona-Verordnung
- Erklärungen zur Corona-Verordnung in leichter Sprache
Regelungen, Allgemeinverfügungen und weitere behördliche Anordnungen
Aktuelle Regelungen und Anordnungen des Landratamts Ludwigsburg
Informationen zum Genesenennachweis

Ein Dokument für den Nachweis des Genesenenstatus muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle beziehungsweise eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)
- digitales COVID-19-Genesenenzertifikat. Dieses wird Ihnen unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie eines Genesenennachweises (siehe Aufzählung oben) in Apotheken ausgestellt.
Nicht als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
- ein Antigenschnelltestnachweis
- Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
- Antikörpernachweise
- Krankheitsatteste
Antragsformular nach Quarantäne

Sie waren in Quarantäne und brauchen eine Bescheinigung?
Gegenüber dem Arbeitgeber ist als Nachweis, dass eine Quarantänepflicht vorliegt bzw. vorlag ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle ausreichend. Eine Quarantänebescheinigung der Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich. Gegenüber dem Arbeitgeber ist als Nachweis, dass eine Quarantänepflicht vorliegt bzw. vorlag ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle ausreichend. Eine Quarantänebescheinigung der Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Aktuelle Corona-Verordnung zur Absonderung
Sie haben Fragen zur Quarantäne?
Antworten erhalten Sie unter Telefon 07147 28361 oder E-Mail corona@sachsenheim.de
Inzidenzwerte

Für Sie der Link zu den tagesakuellen Inzidenzwerten für den Landkreis Ludwigsburg.
Corona Statistik in Sachsenheim

Tagesaktuelle Anzahl der bestätigten COVID-19-Fälle in Sachsenheim
(Quelle: Landkreis Ludwigsburg)
Bestattungen in Sachsenheim

Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet und notverkündet. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg informiert, dass für Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ab dem 3. April 2022 keine Restriktionen mehr bestehen.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden auf den Friedhöfen der Stadt Sachsenheim weiterhin generell empfohlen.
Das Infektionsschutzkonzept der Stadt Sachsenheim für die Friedhöfe der Stadt Sachsenheim tritt nunmehr außer Kraft. In §6 der CoronaVO wurde das Land ermächtigt, dass es durch Verordnung wieder ein Infektionsschutzkonzept verlangen kann. Sollte das Land von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, würden wir Sie wieder informieren.
ÖPNV

Einreiseverordnung

Aktuelle Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie unter:
Informationen von Behörden & Instituten

Robert Koch Institut - RKI
Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen
Informationen zur Anmeldepflicht, zur Testpflicht sowie zur Einreisequarantänepflicht
Bundesministerium für Gedundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Landratsamt Ludwigsburg & Informationen zur IMPFUNG
- Information des Katastrophenschutzes
Täglicher Update der Coronazahlen im Landkreis Ludwigsburg
- Informationen des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt stellt für die Landkreisbevölkerung aktuelle Informationen und allgemeine Hinweise rund um das Coronavirus online zur Verfügung:
Telefon-Hotline: 07141 144 69400 (Mo-Fr 8.30-18.00 Uhr)
Ablaufschema bei einer COVID-19-Infektion
Handlungshilfe zur Hygiene
Luca-App
Laut Pressemeldung wird die Zusammenarbeit des Landes bei der Kontaktverfolgung mit der Luca-App zum 31.3.22 beendet, daher finden Sie hier keine Meldungen mehr zur App.