SEPA - Lastschriftmandate

Online-Formular

für Grundsteuer, Hundesteuer und Wasser/Abwasser (wiederkehrende Zahlungen)

Diese Abbuchungsaufträge können Sie per Internet veranlassen, bequem und einfach vom Computer, Tablet oder Smartphone. Eine Unterschrift muss nicht mehr per Post verschickt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. 

PDF-Formulare:

für alle aufgeführten Lastschriftmandate

Diese Abbuchungsanträge bitte weiterhin ausdrucken, manuell ausfüllen und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden.

Hinweise:

Für Jahreszahler:

Sie möchten die Grundsteuer ab dem nächsten Jahr in einem Betrag am
01. Juli bezahlen?

Dann melden Sie sich bitte bis zum
30. September des Vorjahres bei

Frau Seyfang oder Frau Lachnit.

Zur Grund- und Hundesteuer 

2023 verschickt die Stadt Sachsenheim nicht an alle Eigentümer die Grund- und Hundesteuerbescheide, da bei den Besteuerungsgrundlagen keine Änderungen eingetreten sind. Die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen bleiben gleich. Grund sind Kosteneinsparungen.

 

Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuerbescheid, wenn sich Änderungen ergeben. Alle Steuerpflichtigen bitten wir die Steuerjahresbescheide und evtl. Änderungsbescheide solange aufzubewahren, bis Sie erneut einen Steuerbescheid erhalten.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Steuerzahlern die Teilnahme am einfachen und kostengünstigen SEPA Lastschrift-Mandat. Hier wird zum Fälligkeitstermin durch die Stadtkasse eine Lastschrift zur Bank gegeben und der fällige Betrag dem angegebenen Girokonto belastet. Der Kontoauszug enthält den Hinweis, dass die Grund- bzw. Hundesteuer abgebucht wurde. Gerne können Sie das SEPA-Lastschriftmandat über das Online-Formular auf dieser Seite gleich erteilen.

Dazu benötigen Sie nur Ihr persönliches Kassenzeichen und Ihre Bankverbindung. Die erteilte Ermächtigung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Änderungen Ihrer Adresse oder der Bankverbindung sind der städtischen Steuerverwaltung direkt mitzuteilen.