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Aktuelles | Regina Weiß | 17.01.2025

Wichtiger Hinweis zum Hundesteuerbescheid 2025

Im Zuge der Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit verschickt die Stadt Sachsenheim im Jahr 2025 wie bereits in den vergangenen Jahren auch keine Bescheide zur Hundesteuer sofern sich keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben.

 

Sollten Sie keinen neuen Bescheid zur Hundesteuer 2025 erhalten gilt der zuletzt zugegangene Bescheid mit der Fälligkeit 15.02 eines jeden Jahres sowie die ausgegebene Hundesteuermarke weiter.

 

Änderungen Ihrer Adresse oder der Bankverbindung teilen Sie bitte der städtischen Steuerverwaltung direkt mit.

 

Gerne können Sie das SEPA-Lastschriftmandat über das Online-Formular auf dieser Seite gleich erteilen. Dazu benötigen Sie nur Ihr persönliches Kassenzeichen und Ihre Bankverbindung. Die erteilte Ermächtigung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. 

SEPA-Lastschrift: hier kommen Sie direkt zum Online-Formular